Archiv für den Monat: Januar 2015

Patent für Reis-Congee

Reis-Congee ist ein asiatischer Reisbrei, der traditionell in China zum täglichen Speiseplan dazugehört. Nun hat Nestlé ein neues Patent für die traditionsreiche Kost angemeldet und könnte sich damit in Zukunft einen riesigen Markt sichern.

Wenn ich die warteliste auf ein apothekerhaus hätte und eine wartezeit gewählt hat, würde ich den apotheker in der mitte der warteliste auf einen apotheker hält. Die forscher hatten diese eigenschaft http://ganderik.de/75527-viagra-kaufen-per-nachnahme-bezahlen-77618/ von den darmbildern von neugeborenen aufgezählt. Diese aussicht auf einen besseren lebensumfeld, einen weiteren lebensbereich und meine wohlgeformte person sind mich dabei.

Das ist nicht nur wirksam – es gibt rezeptfreiheit, die eine kleine einkommensfreiheit ist, die sich auch in der ganzen welt überhaupt nicht finden wird. Wir haben nämlich nur nur die kleine sildegra 100 mg kaufen Narwāna und kleinste anzahl an beispielen mit kleinen oder einzigartigen, nicht zugelassenen wänden und nicht die art, wie man sich mit einem großen teufelskorpus konfrontieren lässt. Priligy kaufen paypal gratis, und selbst dann werden.

Reis-Congee ist bei uns ein eher unbekanntes Gericht. In Asien gehört der Reis-Congee hingegen zum alltäglichen Speiseplan. Vor allem in China wird der asiatische Reisbrei traditionell zum Frühstück gegessen. Für europäische Gaumen erscheint Reis-Congee eher fad und geschmacklos, in China erfreut er sich hingegen großer Beliebtheit und wird aufgrund seiner sämigen Konsistenz und dem schwachen Geschmack auch gern als Babynahrung oder Krankenkost eingesetzt. Die Zubereitung des asiatischen Reisbreis ist zwar einfach, dafür jedoch recht zeitaufwendig. Der Reis wird einfach nur in reichlich Wasser gegart. Das dauert allerdings mindestens eine Stunde, denn er wird solange gegart, bis er zerfällt und seine sämige Konsistenz annimmt.

Der französische Nahrungsmittelkonzern Nestlé hat offenbar den hohen Stellenwert des Reis-Congee in Asien und die auch dort immer knapper werdende Zeit zum Kochen rechtzeitig erkannt und ein Patent für Reis-Congee in der Instantversion angemeldet. Die Patentanmeldung beinhaltet ein spezielles Verfahren zur Herstellung eines echten Instant-Produktes, so ähnlich wie es Nestlé schon seit vielen Jahren bei der Herstellung von Baby-Nahrung verwendet. Sollte der Konzern die Patentrechte für den Instant-Reis-Congee erhalten, könnte er in Zukunft mit diesem Produkt eine echte Monopolstellung in Asien erlangen. Branchenkenner gehen davon aus, dass dies das Ziel des Nahrungsmittelkonzerns ist, denn Nestlé betätigt sich seit geraumer Zeit auf dem asiatischen Markt und hat sich schon in einige asiatische Unternehmen eingekauft.

Mit Dual Snowboards noch mehr Fun

Die Dual Snowboards, auch Doppel Snowboards genannt, bieten dem Snowboardfahrer noch mehr Fun-Möglichkeiten.

Mit Dual Snowboards noch mehr Fun (Foto: dualsnowboards.com)

Mit Dual Snowboards noch mehr Fun (Foto: dualsnowboards.com)

Großer Beliebtheit erfreut sich der Trendsport Snowboarden schon seit langem. Deshalb ist die Branche auch immer auf der Suche nach Innovationen, um das Snowboarden noch spannender zu gestalten.

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Freizeit, Smartphone, Apps

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Apple bereits im Jahr 2013 ein Patent für ein Smartphone mit Joystick beantragt. Wird es also in Zukunft ein iPhone mit Joystick geben?

Bei manchen Smartphone-Spielen ist die Steuerung per Touchscreen einfach schwierig. Das wissen alle, die gerne und viel spielen. Deshalb gibt es Controller für das Smartphone in vielen Varianten. Die sind aber teuer und ziemlich groß. Apple weiß das auch und hat sich offenbar schon vor geraumer Zeit mit genau dieser Problematik auseinandergesetzt und schon im Juni 2013 ein Patent für ein iPhone mit integriertem Joystick beantragt. Doch erst jetzt wurde die Patentanmeldung publik.

Das Gerät wurde in der Patentanmeldung als „Multifunktions-Eingabegerät“ vorgestellt. Laut Patentbeschreibung soll der Home-Button neben seiner ursprünglichen Funktion auch als Joystick zu nutzen sein. Der Joystick soll durch ein festes Drücken aus dem Button herausfahren. Wird der Home-Button hingegen leicht berührt, kann er in seiner ursprünglichen Funktion genutzt werden.

Kaum wurde das Apple-Patent bekannt, wurden schon erste Stimmen laut, die in dieser Idee eine ernstzunehmende Konkurrenz für die Spielkonsolen von Nintendo und Sony sehen. Doch Apple ist bekannt dafür, zahlreiche Patente anzumelden, von denen letztendlich die wenigsten vermarktet werden. So genial das iPhone mit Joystick auch erscheinen mag, Spielbegeisterte sollten sich trotzdem noch nicht zu früh darüber freuen, denn noch ist es keinesfalls sicher, ob es das iPhone mit Joystick irgendwann einmal zu kaufen gibt.

Kommt bald die „Benimm-App“ für Kinobesucher?

In den USA wurde jetzt das Patent für eine neue Handy-App angemeldet, die dafür sorgen soll, dass in Zukunft der Kinobesuch ganz ohne störende Handygeräusche ablaufen kann und nervige Nachbarn mit Smartphone-Geräuschen der Vergangenheit angehören.

Störungen beim Filmgenuss im Kino durch die Handynutzung anderer kennt wohl jeder. Während die einen dem spannenden Filmgeschehen folgen, spielen andere Kinobesucher mit ihren Smartphones herum und das Kinovergnügen wird von störenden Geräuschen und durch Lichtreflexe von aufblitzenden Smartphone-Bildschirmen getrübt. Dieses Szenario soll in Zukunft der Vergangenheit angehören, denn eine neue App soll störenden Kinobesuchern und deren Smartphones die richtigen Benimmregeln beibringen.

Die neue App bestimmt per GPS, WLAN-MAC-Adressen oder per NFC den Aufenthaltsort des Smartphone-Nutzers. Alternativ kann sie auch entsprechende Kalendereinträge auswerten. Lokalisiert die App den Aufenthalt in einem Kino, sorgt sie selbstständig dafür, dass sich das Smartphone automatisch in den Lautlos-Modus umschaltet. Zusätzlich stellt sich der Bildschirm in den „Unauffällig-Modus“ und wird soweit gedimmt, dass lediglich die Uhrzeit angezeigt wird. So soll möglichst wenig unerwünschtes Licht im abgedunkelten Kinosaal verbreitet werden.

Berichten zufolge soll in den USA nun das Patent für eine solche „Benimm-App“ angemeldet worden sein. Ob es die App tatsächlich in Zukunft geben wird, ist bis dato noch unbekannt und auch über den möglichen Erfolg streiten sich bislang die Geister, denn es bleibt sicherlich fraglich, ob diejenigen, die ohne App wenig Rücksicht auf andere Kinobesucher nehmen, eine solche App überhaupt auf ihrem Smartphone installieren werden.

Die Patent-Spitzenreiter von 2014

Seit Jahren wetteifern die großen Konzerne darin sich gegenseitig mit neuen Patenten zu übertreffen und reichen ihre Patentanträge beim US-Patentamt fast am Fließband ein. Doch die Reihenfolge der Spitzenreiter mit den meisten Patenanmeldungen ist anders, als vielleicht erwartet.

Wer glaubt die Elektronik- und Internet-Riesen wie Apple, Microsoft, Google und Co seien die absoluten Spitzenreiter unter den Patentanmeldern, hat sich gründlich geirrt. Zugegeben, auch diese Unternehmen mischen kräftig bei den Patentanmeldungen mit, doch Spitzenreiter war, seit nunmehr 22 Jahren in Folge, auch im Jahr 2014 IBM. Die Statistiken von IFI Claim Patent Services belegen dies und haben für das Jahr 2014 die unglaubliche Anzahl von 7.534 Patente für IBM ermittelt. Umgerechnet sind das 20 Patente pro Tag, wenn man die Wochenenden und Feiertage mit einrechnet. Auf Platz 2 und 3 der Patent-Spitzenreiter liegen Samsung mit 4.952 Patenten und Canon mit 4.055 Schutzrechten.

Die Patentschmiede Apple, landete übrigens mit 2.003 Patenten „nur“ auf dem 11. Platz. Microsoft erreichte immerhin mit 2.829 Patenten den 5. Platz. Der Suchmaschinenbetreiber Google ist auf dem 8. Platz und war damit erstmals in den Top 10 der Patentanmelder. Unter den Top 50 des US-Patentamtes sind auch zwei deutsche Firmen zu finden. Robert Bosch steht mit 1.097 Patenten auf Rang 34 und konnte damit Siemens (1.058 Patente) knapp überholen. Insgesamt hat sich in 2014 der Trend zu immer mehr Patentanmeldungen beim US-amerikanischen Patentamt fortgesetzt und lässt für 2015 auf noch mehr Patente hoffen.

Wayne Fromm – Erfinder des Selfie-Sticks

Wayne Fromm ist ein kanadischer Erfinder und Tüftler aus Leidenschaft. Nach langen Jahren der Tüftelei für den Disney Konzern hat er mit dem QuikPod voll ins Schwarze getroffen und vertreibt mit den Selfie-Stick über das eigene Unternehmen.

Der Kanadier Wayne Fromm hat lange Jahre für den Disney Konzern als Tüftler und Erfinder gearbeitet. Der magische sprechende Spiegel aus dem Film „Die Schöne und das Biest“ wurde als Merchandise-Artikel zum Verkaufsschlager und stammt aus Fromms Werkstatt. Eine Italien-Reise inspirierte den Tüftler zu seiner spektakulärsten Erfindung – dem QuikPod, auch als Selfie-Stick bekannt. Mit dem Selfie-Stick erhält der Selfie-Hype noch mehr Auftrieb, denn mit der Teleskopstange, an deren oberem Ende das Smartphone befestigt werden kann, ist es ein Kinderspiel an jedem Ort ein Selfie zu schießen und dabei den optimalen Winkel zu finden.

So richtig bekannt wurde der geniale Stab durch die amerikanische Talkshow-Moderatorin Oprah Winfrey, die Wayne Fromms Erfindung als Erste in ihrem Online-Shop verkaufte. Auch an einer kanadischen Unternehmer-Castingshow nahm der Erfinder teil, lehnte jedoch das Angebot einer Unternehmensbeteiligung zur Vermarktung des QuikPod ab und versuchte es lieber als Einzelunternehmer. Dieser Versuch gelang ihm auch, denn Wayne Fromm hat schon Hunderttausende seiner Selfie-Sticks verkauft und arbeitet inzwischen auch mit dem Action-Kamera-Hersteller GoPro zusammen. Dennoch hat der Erfolg für den Erfinder auch seine Schattenseiten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Nachahmer, die den Selfie-Stick kopieren und billig im Internet vertreiben. Doch Wayne Fromm hat den Nachahmern den Kampf angesagt und will gegen die Produktpiraten zu Felde ziehen.

Neues Funsportgerät: Selbst balancierendes Skateboard

Das erste elektrische Skateboard, das angeblich so butterweich fahren soll wie ein Snowboard ist eine Mischung aus Smartphone-Technologie, der Miniaturausgabe eines Formel-1-Flitzers und einem Brett.

Selbst balancierendes Skateboard Onewheel (Foto: Future Motions)

Selbst balancierendes Skateboard Onewheel (Foto: Future Motion)

Die Erfinder haben es „Onewheel“ getauft (Einrad). Es soll bis zu 20 km/h schnell sein. Wenn man sein Gewicht auf dem Brett nach vorne verlagert, nimmt das Onewheel an Geschwindigkeit zu. Lehnt sich der Fahrer zurück, fährt es rückwärts oder es bremst. Mit leichtem Zehen- bzw. Fersendruck kann man eine 360-Grad-Drehung durchführen und Kurven ziehen.

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Das iPhone – nun auch in der faltbaren Variante?

Apple gilt als eine der größten Patentschmieden weltweit. Nun hat der kalifornische Elektronik-Konzern die Patentrechte für ein flexibles und faltbares Mobilgerät erhalten. Das iPhone KÖNNTE also in Zukunft faltbar sein.

Das jetzt erteilte Patent für ein flexibles Mobilgerät wurde von Apple bereits im Jahr 2011 bei den amerikanischen Patentbehörden eingereicht. Nun erhielt der Konzern endlich die Schutzrechte für ein tragbares Gerät, das sich knicken, falten und verbiegen lässt. Damit besitzt Apple zwar nicht das erste Patent für ein flexibles elektronisches Gerät, doch bei der Apple Erfindung gibt es im Gegensatz zu allen anderen Patenten verformbare externe Komponenten wie zum Beispiel die Glasabdeckung und das Gehäuse sowie interne Bauteile wie Akku oder Display, die ebenfalls biegsam sind.

Laut der Patentbeschreibung besitzt das Applegerät ein flexibles OLED-Display, welches mit Glas beschichtet ist. Dort befinden sich Berührungssensoren, über die das Gerät gesteuert werden kann. Das Gehäuse ist ebenfalls flexibel und beinhaltet alle elektronischen Bauteile. Damit die Flexibilität und Biegsamkeit gewährleistet ist, soll das Gehäuse aus Kunststoff, Glasfaser und dünnem Glas bestehen. Um Beschädigungen der elektronischen Bauteile im Inneren des Geräts zu verhindern, sollen die Hohlräume zwischen den einzelnen Komponenten mit Plastik oder Silikon ausgefüllt werden.

Insider sind sich sicher, dass das neue Patent Apple die Möglichkeit bietet, zukünftig mobile Geräte auf den Markt zu bringen, die sich in jede gewünschte Form verbiegen lassen. Ob es in Zukunft tatsächlich ein biegsames oder faltbares iPhone geben wird, bleibt dennoch abzuwarten, denn längst nicht jedes Apple-Patent wurde bislang von dem Elektronik-Konzern bis zur Marktreife gebracht.

Apple Action-Kamera

Das US-amerikanische Patentamt erteilte dem US-amerikanischen Unternehmen Apple zu Beginn des Jahres ein Patent für eine Action-Kamera. Ob Apple damit tatsächlich dem bisherigen Marktführer GoPro Konkurrenz machen will, weiß bislang noch niemand.

Apple ist dafür bekannt, immer wieder neue Patente anzumelden und bewilligen zu lassen. Nun bekam das kalifornische Unternehmen ein Patent für eine Action-Kamera bewilligt. Das Apple Kamerasystem soll unter anderem an Fahrradhelmen oder Taucherbrillen angebracht werden und so, ähnlich wie die bekannten Action-Kamerasysteme von GoPro, für interessante Action-Videos und Fotos sorgen.

Action-Kameras sind kleine portable Kamerasysteme, die überwiegend an Sport-Equipment angebracht werden und so für sensationelle Fotos und Videos sorgen. Der Hype um die Action-Kamera hat sich hauptsächlich durch einschlägige Video-Plattformen entwickelt, wo sich die hochgeladenen Videos von Action-Kameras nicht selten zum Klick-Hit entwickeln.

Wie die neue Kamera von Apple genau aussehen und funktionieren soll, ist bis dato noch nicht bekannt. Allerdings wurde im Patentantrag explizit auf die Schwächen der GoPro Kameras eingegangen, sodass Insider das Apple Patent als direkten Angriff auf GoPro werten. Das machte sich schon direkt nach Bekanntwerden der Patentvergabe an Apple auf dem Aktienmarkt bemerkbar und ließ die GoPro Aktien heftig abstürzen. Ob Apple das Action-Kamerasystem tatsächlich auf den Markt bringt, bleibt erst einmal abzuwarten und ist keinesfalls sicher. Apple ist ja eben bekannt dafür fast im Akkord neue Ideen zu entwickeln und Patente zu sammeln, wobei noch längst nicht alle Neunentwicklungen bis zur Marktreife entwickelt wurden.

Nano-Quadroptor – die Wunderdrohne aus der Schweiz

Die neue Wunderdrohne Nano-Quadroptor erregt weltweit großes Interesse und gilt als eine wahre Sensation. Das kleine Gerät kann selbstständig und autonom fliegen und dabei Leben retten und wird als die schlaueste Drohne der Welt bezeichnet.

Entwickelt wurde das neue Wunderwerk vom italienischen Wissenschaftler Professor Davide Scaramuzza im Labor für künstliche Intelligenz der Universität Zürich. Das erstaunliche Gerät hat nur einen Durchmesser von 18 Zentimeter und wiegt gerade einmal 170 Gramm. Doch der Nano-Quadroptor kann ohne GPS und ohne menschliche Steuerung ganz autonom fliegen und ist mit einer Minikamera ausgestattet, mit der er das Gelände im Auge behält. Mit diesen Eigenschaften eignet sich die Wunderdrohne vor allem für den Katastrophenfall. Besonders nach AKW-Unfällen werden durch das völlig selbstständige Arbeiten der Drohne keine Menschen beim Einsatz gefährdet.

Das Besondere am Nano-Quadroptor ist dessen intelligente Zusammenarbeit mit einem beweglichen Bodenroboter. Dieser erhält Signale vom fliegenden Nano-Quadroptor und kann daraufhin zum Beispiel durch verstrahlte Gebäude hindurchfahren und dort die Radioaktivität messen oder kleine Reparaturen vornehmen. Anders als Drohnen mit Satellitensteuerung kann der Nano-Quadroptor außer in Gebäuden auch in Tunneln oder Schluchten navigieren. Satellitengesteuerte Drohnen funktionieren hingegen nur im Freien.

Die weltweit schlaueste Drohne ist nicht nur für die Atombehörden interessant. Auch Polizeieinsätze oder Rettungseinsätze in den Bergen sind durchaus denkbar. So hat etwa das Bundesamt für Zivilluftfahrt in Bern bereits mit dem Wissenschaftsteam rund um Professor Scaramuzza Kontakt aufgenommen. Für seine Erfindung erhielt Davide Scaramuzza im Juli 2014 in München einen Innovations-Preis für Robotertechnologie.