Anstatt sich technologisch wichtige Erfindungen patentieren zu lassen, schützen Unternehmen mittlerweile schon kleinste Ideen, schreibt die „Süddeutsche Zeitung“. Dabei kommen diese immer öfter auch als Wettbewerbswaffe zum Einsatz.
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Paul Nipkow erfand den Fernsehapparat, Karl Benz rief das erste Auto mit Verbrennungsmotor ins Leben, von Thomas Alva Edison stammt die Glühbirne. Drei berühmte Namen, die mit drei grundlegenden technischen Patenten aufwarteten, mit denen die Welt verändert worden ist. In Relation mit diesen Dingen, ist es doch sehr verwunderlich, worauf heute Patente angemeldet werden.
So löst beispielsweise bei der PC-Brille „Google Glass“ ein Herz, das mit Daumen und Zeigefinger geformt wird, einen Befehl aus. Eine Bekleidungshersteller aus Frankreich hingegen wollte sich den Duft von Erdbeeren patentieren lassen, während das britische Unternehmen „Ovasort“ 96 Monate lang auf bestimmte männliche Spermazellen ein Patent erlangt hat. Ein Forschungsinstitut legte schließlich Einspruch dagegen ein, das Patent wurde im Mai 2014 vom Europäischen Patentamt zurückgezogen, mit der Begründung, dass Produkte der Natur nicht patentierbar seien.
Diese Exempel nähren also den Eindruck, dass Patente nicht mehr so vergeben werden, wie in früheren Zeiten. So hat sich augenscheinlich das Verständnis einer patentierenbaren Erfindung von technischen Entwicklungen abgesetzt, die greifbar sind.
Das Patentgesetz gibt es in Deutschland seit 1877, es soll den Schutz von Erfindungen sichern. Der Inhaber eines Patentes hat das Recht, die eigene Erfindung mindestens auf Zeit exklusiv und individuell zu verwerten. Die Laufzeit eines Patentes liegt bei 20 Jahren. Dieses Exklusivrecht wird zum Beispiel vom Europäischen Patentamt (EPA) oder vom deutschen Marken- und Patentamt (DPMA) vergeben, dort kann jeder ein Patent anmelden und anschließend seine Idee verbreiten, verwerten und benutzen.
Nicht geändert hat sich hingegen der grundlegende Patentzweck, ein Sprecher des Europäischen Patentamtes erklärt, dass Patente in Europa immer noch die gleiche Bedeutung hätten wie früher. Auf dem Gebiet der allgemeinen Fahrzeugtechnik fungiert Pedro Cipriano beim EPA als Patentprüfer, er konstatiert, dass man sich für die Prüfung der Patente an das europäische Übereinkommen halte. Darin seien die Kriterien für eine patentierbare Erfindung fixiert.
Cipriano: „Die Erfindung muss industriell anwendbar, erfinderisch und neu sein, wenn dafür ein Patent erteilt werden soll. Diese Kriterien sind seit 1977 nicht geändert worden, damals trat das Übereinkommen in Kraft. Für Patente in Europa ist die erfinderische Tätigkeit Basisvoraussetzung, dafür muss in jedem Patentantrag die Erfindungsanwendbarkeit angezeigt sein. Im Patentrecht hingegen finden diverse Spinnereien, Gedankenspiele oder abstrakte Ideen keine Berücksichtigung.“
Da fragt man sich, wieso menschliche Spermazellen, ein Geruch oder auch eine Geste patentiert werden?! Handelt es sich hierbei tatsächlich um Erfindungen, die schützenswert sind? Der Sprecher des EPA verrät, dass sich die zu patentierenden Technologien verändert hätten. „Mit deren Entwicklung hat sich über Jahre das Verständnis für Patente geändert“, hat auch Cipriano festgestellt: Er müsse sich als Patentprüfer immer wieder in neue technische Bereiche einarbeiten.
Die Amerikaner haben ihr Patentsystem extrem an die neuen Technologien angepasst, so werden mehr Optionen offeriert. „Das Patentrecht wird in USA oft viel differenzierter interpretiert als bei uns in Europa“, weiß Cipriano. Das Patent von Google auf die Herzgeste zum Beispiel ist in Europa nicht gültig, in den USA ja. „Das Patentrecht in USA und Europa unterscheidet sich in vielen Punkten ebenso erheblich wie die Praxis, also die Elle, die man bei der Patentprüfung anlegt“, so der Sprecher der EPA weiter.
In den USA werden aber nicht nur Erfindungen patentiert, sondern auch reine Entdeckungen. Wenn jemand etwas lediglich gefunden hat und nicht erfunden, kann er in den Vereinigten Staaten beispielsweise auch Software und Geschäftsmodelle patentieren lassen, in Europa geht das noch nicht. Ausnahmefälle beim Thema Software gibt es aber auch im europäischen Patentrecht immer wieder. Der Druck, die Patentierungsregeln und -kriterien mindestens bezüglich der Software abzuändern, wird immer größer. Patentprüfer Cipriano weist darauf hin, dass auch in Europa überlegt worden sei, die Prüfungskriterien für Software-Patente lockerer zu gestalten.
Die Institution Patentverein.de ist eine Initiative, die sich vor allem für mittelständische Unternehmen stark macht, die Patentinteressen haben. Beim Thema Software gibt es einen Interessenskonflikt. Da ein Patentamt auch davon profitiert, wenn Patente erteilt werden, sieht Rainer Focke von Patentverein.de die Lockerung für Softwarepatente kritisch. „Ich bin der Meinung, dass die Prüfer viel mehr dazu neigen, Patente zu erteilen als abzulehnen. In früheren Jahren wurden nur Erfindungen patentiert, die richtig gut waren!“ Mittlerweile herrsche dort eine regelrechte Patentinflation. „Daran sind auch die Patentämter schuld“, meint Flocke.
Diese These wird durch die Statistik in Bezug auf die internationalen Patentanträge gestellt. So gingen 1985 bei der World Intellectual Organization (WIPO) rund 7.300 Patentanträge aus der ganzen Welt ein, 1999 war es über das zehnfache (rund 76.360). Im Jahr 2013 hingegen zählte man bei der WIPO bereits etwa 206.000 internationale Patentanmeldungen.
Wie mit Patenten umgegangen wird, gestaltet sich international ebenfalls sehr unterschiedlich.
Das Hauptunterscheidungsmerkmal zwischen europäischen und amerikanischen Patentsystemen ist, dass in den USA ein Einheitspatent vorherrscht. Beim Europäischen Patentamt dagegen ist die Erfindungshoheit in einzelne nationale Patente aufgesplittet. So muss in jedem Land, in dem etwas patentiert wird, ein eigenes Verfahren laufen, wenn es zu einem Patentstreit kommt. Cipriano gibt zu Protokoll, „dass in den USA Patente erst einmal erteilt werden, anschließend wird abgewartet, ob dagegen gerichtlich vorgegangen wird. In Europa wäre dies viel zu aufwändig.“
Dennoch könnte bald eine Änderung eintreten, da es auch europaweit 2016 ein einheitliches Patent geben soll. Flocke jedenfalls macht sich dahingehend Hoffnungen und setzt große Stücke auf einen EU-Einheitspatent. „Wenn es bei uns wie den USA ein einheitliches Patentsystem gäbe, müsste zuerst einmal eine einheitliche Gerichtsbarkeit abgesteckt werden, hier muss sich grundlegend etwas ändern.“
Die Patente werden in den USA oft aber auch als Machtinstrumente im Wettbewerb missbraucht, was der Möglichkeitspalette zur Patentierung geschuldet ist. Flocke kritisiert, dass Patente eigentlich Belohnung und Innovationsschutz für Erfinder seien, zuletzt sei das Patent allerdings immer mehr zum Machtmittel verkommen. Dabei hebt Flocke vor allem auf die so genannte Patenttrolle ab, hierbei handelt sich um Unternehmen oder Personen, die sich Patente ausstellen lassen, letztlich aber kein Interesse daran haben, die dem Patent zu Grunde liegende Erfindung zum Einsatz kommen zu lassen. „Ihnen geht es ganz einfach darum, anschließend die Patente teuer zu verscherbeln!“
Patente werden vor allem von Unternehmen als strategische Waffen eingesetzt, so führen IT-Konzerne wie Samsung und Apple regelrechte Patentkriege um Smartphone-Design etc. Cipriano erklärt, dass der Gedanke nicht neu sei. „Patente sind immer schon als Instrumente im wirtschaftlichen Wettbewerb eingesetzt worden.“ Als Erfinder spielen Einzelpersonen heute statistisch überhaupt keine Rolle mehr, sie gibt es nur noch sehr selten. So kommen fast zwei Drittel der Patentanträge von größeren Firmen oder Konzernen.
Flocke weiß, dass mittelständische Unternehmen es schwer haben, Innovationen marktreif zu gestalten. „Das Patentrecht, dass durch eine Juristenarmee abgesichert ist, ist schuld daran“, konstatiert Klocke. „Das Patentsystem wirkt innovationshemmend und nicht -fördernd.“ Widerspruch kommt hier von der EPA: So hemme nicht das Patentsystem an sich die Innovationen, sondern die Art und Weise, wie einige Protagonisten die Patente handhaben.
Der EPA-Sprecher unterstreicht, dass durch Patente Technologien erst zugänglich gemacht würden. „Bei einer Prüfungsphase wird jedes Patent offen gelegt, dann hat jeder einen Blick darauf, was Inhalt der Erfindung ist, und sich daraus Inspiration holen.“ Zahlreiche Juristen machten es allerdings unmöglich, an eine patentierte Erfindungen anknüpfen zu können, versichert Klocke.
Der EPA-Sprecher kontert: „Es gäbe viel mehr Geheimnistuerei um Innovationen, wenn wir den Patentschutz nicht hätten. Dann behielten Unternehmen neue Technologien für sich!“ Vielmehr sei der Patentschutz eine Option, um Innovation zu fördern und Technologien zu verbreiten. Ähnlich wie beim Open Source Modell, bei dem Erfindungen, Ideen und Technologien offen gelegt und für Dritte zugänglich gemacht werden, so dass man in ihnen arbeiten bzw. diese weiter entwickeln kann.
Der Elektroautohersteller Tesla beispielsweise hat sich diesem radikalen Modell verschrieben und stellte im Juni 2014 alle seine Patente der Öffentlichkeit zur Verfügung. Jeder kann nun die patentierte Technologie des kalifornischen Unternehmens als Open Source für Elektroautos verwenden. Die Elektroautotechnologie würde sich durch den Patentschutz nicht verbreiten, außerdem kämen dadurch keine einheitlichen Standards zu Stande, argumentiert Tesla. Mit der Offenlegung der Patente wolle man der Elektromobilität einen Schub verpassen.